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BGH, 06.09.1956 - 4 StR 280/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
Auszug aus BGH, 06.09.1956 - 4 StR 280/56
Der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der verursachte Vermögensschaden müssen, einander entsprechen (BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].
- BGH, 14.03.1957 - 4 StR 41/57
Rechtsmittel
Durch Entscheidung des 1. Ferienstrafsenats vom 6. September 1956 - 4 StR 280/56 - wurde das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen Betrugs im Fall W. verurteilt war, ferner im Strafausspruch im Fall K. und wegen der Gesamstrafe.